farpoint Solution UG (haftungsbeschränkt) · Stand: 25.08.2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der farpoint Solution UG (haftungsbeschränkt) (im Folgenden „Anbieter") und ihren Kunden über die Erbringung von IT-Beratungs-, Projekt- und Managed-Service-Leistungen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Gegenstand des Vertrages sind die in der jeweiligen Auftragsbestätigung oder im Angebot vereinbarten Managed M365 Workplace-Pakete (Standard, Premium, Ultimate) bzw. Einzelleistungen. Die Pakete umfassen die im aktuellen Leistungsverzeichnis beschriebenen Inhalte – insbesondere Tenant-Monitoring (Nexus.365 Scan), dauerhaften Pen-Test mit Cybersecurity Report, Microsoft 365 Lizenz, Backup, E-Mail-Sicherheit, Archivierung und Security-Awareness-Training. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Paket.
Pro Paket gelten folgende monatlichen Support-Inklusivkontingente, die sich aus einem Kontingent pro Nutzer und einer Obergrenze pro Vertrag (Monats-Cap) zusammensetzen:
| Paket | Mindest-Nutzer | Inklusiv / Nutzer / Monat | Monats-Cap | Mehraufwand |
|---|---|---|---|---|
| Standard | ab 10 | 30 Min | 12 Std. | 120 € / Std. |
| Premium | ab 5 | 60 Min | 24 Std. | 110 € / Std. |
| Ultimate | ab 10 | 100 Min | 40 Std. | 100 € / Std. |
Die Inklusivkontingente decken Tätigkeiten im laufenden 2nd- und 3rd-Level-Support ab – insbesondere Konfigurationsänderungen, Sicherheitsvorfälle, technische Störungen sowie Beratung zu Compliance-Anforderungen. Der 1st-Level-Support (allgemeine Nutzerfragen, Passwort-Reset, einfache How-To-Fragen) wird durch den Kunden eigenständig abgedeckt.
Absprachen, regelmäßige Jour fixe und sonstige Abstimmungstermine sind nicht Bestandteil der Inklusivkontingente und werden nach tatsächlichem Aufwand zum vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Ausgenommen sind die im jeweiligen Leistungsumfang ausdrücklich benannten Berichte und Übergaben. Der Anbieter weist vor einem abzurechnenden Termin darauf hin.
Nicht inkludierte Tätigkeiten – insbesondere Projektarbeiten, Migrationen, Einrichtung neuer Standorte, Schulungen, individuelle Softwareentwicklung – werden auf Basis eines separaten Angebots oder zum paketspezifischen Stundensatz oberhalb des Caps (Standard 120 €, Premium 110 €, Ultimate 100 €, jeweils zzgl. MwSt.) abgerechnet. Der Anbieter weist den Kunden rechtzeitig auf eine drohende Überschreitung der Inklusivkontingente hin.
Die Managed M365 Workplace-Pakete werden mit folgenden Mindest-Nutzerzahlen angeboten: Standard, Premium und Ultimate jeweils ab 10 Nutzern. Für kleinere Teams oder abweichende Anforderungen (z. B. KI als feste Inklusivleistung, begleitende Schulungen) erstellen wir ein individuelles Angebot. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Quartal; die Kündigung ist jeweils zum Ende eines Quartals möglich. Alle Lizenzen werden in der Regel als Jahreslizenz mit monatlicher Zahlung bezogen. Eine monatliche Vertragslaufzeit ist möglich; der Hersteller-Aufschlag von 20 % wird in diesem Fall 1:1 auf alle Lizenzen weitergegeben.
Ein Festpreis-Angebot setzt eine vorherige Prüfung voraus. Bei einer bereits bestehenden Microsoft-365-Umgebung ist dies eine Bestandsaufnahme (Nexus.365 Security Scan); bei einem Neuaufbau ohne bestehende Umgebung eine Bedarfsklärung, die nach Tagessatz abgerechnet wird. Vor Abschluss dieser Prüfung genannte Beträge sind unverbindlich und stellen kein Angebot dar.
Rechnungsstellung erfolgt monatlich. Zahlungsziel: 14 Tage netto.
Service Level Agreements (SLA) sind individuell vereinbar. Reaktionszeiten, Servicezeiten, Eskalationswege und der Beginn der Reaktionsfrist werden im jeweiligen Vertrag festgelegt. Der Anbieter betreibt einen vollständig proaktiven Ansatz (Monitoring, SOC, RMM) – ein klassischer reaktiver Helpdesk wird nicht angeboten.
Der Kunde stellt dem Anbieter alle für die Leistungserbringung erforderlichen Zugänge, Informationen und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen, die auf fehlender Mitwirkung beruhen, gehen nicht zu Lasten des Anbieters.
Änderungen mit Auswirkung auf die Nutzenden werden vom Anbieter geplant und gesteuert; die Umsetzung im Unternehmen des Kunden – insbesondere die Information der Mitarbeitenden über anstehende Änderungen wie Anpassungen der Anmeldeverfahren, die Registrierung von Passkeys oder den Wegfall des Bestätigungscodes per SMS – obliegt dem Kunden. Der Anbieter stellt hierfür Textvorlagen und einen Zeitplan bereit. Der Versand erfolgt durch den Kunden über dessen eigene Kommunikationswege. Verzögerungen oder Störungen, die auf einer unterbliebenen oder verspäteten Information der Mitarbeitenden beruhen, gehen nicht zu Lasten des Anbieters.
Der Anbieter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
Es gilt die Datenschutzerklärung in der jeweils aktuellen Fassung. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und – soweit zulässig – Gerichtsstand ist München. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.